Über die Soziale Sicherheit für Seeleute

Arbeitnehmer, die als fahrendes Personal an Bord von Seeschiffen beschäftigt sind, unterliegen in Belgien dem besonderen Sozialversicherungssystem für Seeleute in der Handelsmarine. Diese Regelung gilt nicht für die Seefischerei und das fahrende Personal auf Seeschiffen der föderalen und regionalen Regierungen.

Das Sozialversicherungssystem für Seeleute kennt eigene Regeln in Bezug auf Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitslosigkeit, Pensionen, Kranken- und Invalidenversicherung und Arbeitsunfälle.

Das Sozialversicherungssystem für Seeleute wird vom Verwaltungsausschuss für Seeleute innerhalb des Landesamts für Soziale Sicherheit (LSS) verwaltet. Dieser Verwaltungsausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern von Reedereien und Seeleuten und steht unter der Aufsicht des föderalen Ministers der Sozialen Angelegenheiten und Beschäftigung.

  • Das LSS erhält, kontrolliert und zieht die Sozialversicherungsbeiträge ein, verwaltet die Seemannsliste und ist zur Zuweisung von Arbeitslosengeld befugt.
  • Die Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung (HKIV) ist verantwortlich für die gesetzliche Kranken- und Invalidenversicherung für Seeleute.
  • Fedris tritt als Arbeitsunfallversicherer für fahrendes Personal an Bord von Seeschiffen auf.
  • Der Föderale Pensionsdienst (FPD) ist für die Zuweisung und Auszahlung der Alters- und Hinterbliebenenpension verantwortlich.