Eintragung

Mit Ihrer Eintragung in die Seemannsliste haben Sie Anspruch auf soziale Sicherheit für Seeleute im Rahmen des belgischen Systems.

Kriterien des Verwaltungsausschusses für Seeleute

Der Verwaltungsausschuss für Seeleute beim LSS entscheidet über die Eintragung in die Seemannsliste. Der Verwaltungsausschuss berücksichtigt die folgenden Kriterien:

  • die fachliche Eignung,
  • den Leumund des Kandidaten und
  • den tatsächlichen Bedarf an Arbeitskräften.

Eintragungsbedingungen

Für eine Eintragung müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Wohnsitz in Belgien (EU-Bürger sind von dieser Bedingung befreit),
  • körperliche und geistige Eignung, welche durch eine medizinische Untersuchung festgestellt wurde,
  • Besitz eines international gültigen Impfpasses mit den Impfungen, die für die Ausübung des Berufs vorgeschrieben sind,
  • Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses oder anderer vorgeschriebener Leumundsnachweise,
  • Fähigkeit, die Funktion, auf die Sie sich bewerben, ausüben zu können.

Wenn das Reglement der Schifffahrtsinspektion ein Brevet, Diplom oder Zeugnis verlangt, müssen Sie entweder das erforderliche belgische Brevet, Diplom oder Zeugnis oder ein gleichwertiges Zeugnis, das von der Schifffahrtsinspektion ausgestellt wurde, vorlegen können.

Nicht-EU-Bürger

Nicht-EU-Bürger können bei einem Mangel an annehmbaren EU-Bürgern in die Seemannsliste aufgenommen werden. Sie müssen die vorstehenden Bedingungen erfüllen.

Die Eintragung von Nicht-EU-Bürgern ist nur für ein Jahr gültig, zu rechnen von Datum zu Datum. Sie gilt als Arbeitserlaubnis für die Beschäftigung in der belgischen Handelsmarine. Die Frist von einem Jahr kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.