Über die Ausbildungsfahrten

Auszubildende in der Seefahrt können an Bord von Seeschiffen zu einer Ausbildungsfahrt angeheuert werden. Die administrativen Anweisungen in Bezug auf Ausbildungsfahrten enthalten Informationen über die zu erfüllenden Voraussetzungen, die Formalitäten, die Rechte und Pflichten und die Entschädigung für Auszubildende und Reeder.

Auszubildende in der Seefahrt

Als Auszubildender in der Seefahrt können Sie an Bord von Seeschiffen zu einer Ausbildungsfahrt anheuern. Hierfür erhalten Sie eine Entschädigung, die teilweise vom Seemannsamt des LSS gezahlt wird.

Reeder

Als Reeder können Sie Auszubildende in der Seefahrt zu einer Ausbildungsfahrt anwerben. Sie sind verpflichtet, einen Solidaritätsbeitrag von 5,42 % auf die gesamte Entschädigung für eine Ausbildungsfahrt zu leisten.

Unter Gesamtentschädigung verstehen wir:

  • die Entschädigung des LSS,
  • die Wohlstandzulage beim Betriebsfonds für die Handelsmarine, und
  • die eventuelle Ausgleichszahlung zulasten des Reeders.