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Arbeitsmeldung

Welche Arbeiten müssen Sie melden?

  • ,30bis’ - Arbeiten:
    • Immobilienarbeiten, mit Ausnahme bestimmter Tätigkeiten aus der Land- und Forstwirtschaft und dem Gartenbau, die ausdrücklich vom Anwendungsbereich dieser Regelung ausgenommen sind;
    • die Lieferung von Frischbeton gemäß Artikel 1 Buchstabe a) Nummer 5, achtundzwanzigster Gedankenstrich des Königlichen Erlasses vom 4. März 1975 zur Festlegung und Bestimmung der Bezeichnung und der Zuständigkeit der Paritätischen Kommission für das Bauwesen und zur Festlegung der Anzahl ihrer Mitglieder.
    Sie müssen diese Arbeiten dem Landesamt für soziale Sicherheit (LSS), melden und einige müssen auch Constructiv und dem Föderalen Öffentlichen Dienst Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung gemeldet werden.
  • ,30ter’ - Arbeiten, die unter die Paritätische Kommission für Wach- und Schließdienste fallen, und Betriebe, die bestimmte Tätigkeiten im Fleischsektor ausüben. Diese Arbeiten sind dem Landesamt für soziale Sicherheit (LSS) zu melden.

Sie finden eine detaillierte Liste der Arbeiten in der Mitteilung an die Unternehmer bestimmter Arbeiten und an die Auftraggeber (auf Französisch) .pdf - Neues Fenster.

Die Arbeitsmeldung, die Zahlung der Einbehaltungen von Rechnungen und die Anwendung der gesamtschuldnerischen Haftung unter Vertragspartnern werden in Artikel 30bis und 30ter bestimmt. Dieser letzte Artikel wurde im Gesetz vom 27. Juni 1969 durch Artikel 62 des Programmgesetzes vom 29. März 2012 (erneut) eingeführt.

Zugang zum gesicherten Onlinedienst

Um Ihnen Zugang zur gesicherten Version der Arbeitsmeldung zu erteilen, muss Ihr lokaler Verwalter ab der ,Zugangsverwaltung für Unternehmen und Organisationen' den Onlinedienst ,Vertragsmeldung/Arbeitsmeldung' den gewünschten Benutzern hinzufügen.

Bestätigungsdokumente

Wenn eine Arbeitsmeldung durchgeführt wurde, erhalten die beteiligten Parteien (Auftraggeber, meldender Unternehmer, Subunternehmer) Dokumente, die die Meldung bestätigen. Diese Dokumente werden über die e-Box Enterprise des betroffenen Unternehmens und/oder in Papierform übermittelt.

Für ausländische Unternehmen 

Haben Sie als ausländisches Unternehmen unmittelbar einen Vertrag mit einem Auftraggeber (Bauherrn) abgeschlossen, in dem es um Arbeiten geht, die auf belgischem Gebiet vorgenommen werden sollen? In solch einem Fall sind Sie möglicherweise den Verpflichtungen über die Arbeitsmeldung und/oder die Anwesenheitsregistrierung unterworfen. Nähere Information darüber finden Sie im internationalen Portals.

Technische Information

Alle technischen Informationen (Glossare, Schemata, strukturierte Anlagen Db notes - Neues Fenster, Beitragssätze und Makros) über die Arbeitsmeldung sind in der TechLib