Abkommen

Belgien hat mit bestimmten Ländern Abkommen abgeschlossen, auf deren Grundlage Sie manche Ihrer sozialen Rechte ins Ausland übertragen können.

Die Länder, mit denen Belgien ein bilaterales Abkommen abgeschlossen hat

Wenn Sie nach Belgien kommen, von ein Land mit dem Belgien ein bilaterales Abkommen unterzeichnet hat, hängen die Art und der Umfang der Sozialversicherungsansprüche, die Sie behalten können, von den Bestimmungen des Abkommens ab, das mit diesem Land abgeschlossen wurde.

Zurzeit hat Belgien mit 25 Ländern ein bilaterales Abkommen abgeschlossen: Albanien, Algerien, Argentinien, Australien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Indien, Israel, Japan, Kanada (und Quebec), DR Kongo, Kosovo, Marokko, EJR Mazedonien, Moldau, Montenegro, die Philippinen, San Marino, Serbien, Südkorea, Tunesien, Türkei. die Vereinigten Staaten und Uruguay.

Falls Sie sich näher über Ihre Ansprüche informieren möchten, wenn Sie sich in einem dieser Länder niederlassen, können Sie unten das betreffende Abkommen einsehen.

Die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und die Schweiz

Wenn Sie nach Belgien kommen, von ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder von die Schweiz, werden Ihre Sozialversicherungsansprüche definiert durch die europäische Rechtsvorschriften.

Diese Rechtsvorschriften sind anwendbar in Deutschland, Österreich, Bulgarien, Zypern, Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich,  Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Schweden, die Schweiz und die Tschechische Republik.

Falls Sie sich näher über diese Rechtsvorschriften über die Soziale Sicherheit informieren möchten, können Sie unten den EWR einsehen.

Großbritannien

Am 23. Juni 2016 beschloss das Vereinigte Königreich bei einem Referendum, die Europäische Union zu verlassen. Dieser 'Brexit' wird am 31. Januar 2020 Realität sein. 

Ab dem 01.01.2021 gelten die europäischen Vorschriften nicht mehr.

Die Widerrufsvereinbarung und das Handels- und Kooperationabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich vom 24 Dezember 2020 garantieren jedoch bestimmte Rechte der sozialen Sicherheit und dies unter bestimmten Bedingungen. 

Weitere Informationen zu Ihren Rechten beim Verlassen Großbritanniens erhalten Sie, indem Sie unten auf Großbritannien klicken